Aero-Club Rhein-Nahe e.V.

Herzlich Willkommen beim zweitgrößten Flugsportverein in Rheinland Pfalz
 

Ausbildung zum Ultraleichtflugpiloten

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Mindestalter: 17 Jahre (min. 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis LAPL-Medical
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Kursteilnahme für Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1969
  • Kopie des Personalausweises

Was darf ich als Ultraleicht Pilot?

Die SPL (Sportpilotenlizenz) berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, welche ein maximales Startgewicht (MTOW) von 472,5kg *(Tragschrauber 560 kg) haben dürfen. In Verbindung mit dem Funksprechzeugnis BZF I (erlaubt Funken auf englisch) sind sogar europaweite Flüge möglich. Mit dem deutschen Funksprechzeugnis BZF II (erlaubt Funken auf deutsch) darf man sich in nahezu jedem Luftraum der Bundesrepublik Deutschland unterhalb von etwa 10.000 ft (ca. 3.000 m) bewegen. Da eine Art abgespecktes Funkzeugnis in der Ultraleichtausbildung integriert ist, sind o.g. Funkzeugnisse zwar keine Pflicht, aber durchaus empfehlenswert. Die BZF Prüfung ist wahrlich kein Hexenwerk und der BZF Fragenkatalog steht online und kostenlos zur Verfügung.


Unterschieden wird bei Ultraleichtflugzeugen zwischen Motorschirmen, Tragschraubern (Gyrocopter), gewichtskraftgesteuerten ULs (Drachen, Trikes), aerodynamisch gesteurten ULs und mittlerweile auch Ultraleicht Helikoptern. 

Aufgrund des maximalen Startgewicht von 472,5kg MTOW* sind Ultraleichtflugzeuge für maximal 2 Personen zugelassen. Um einen Passagier mitnehmen zu dürfen, wird zusätzlich zur erworbenen Pilotenlizenz eine sogenannte Passagierflugberechtigung (s.u.) benötigt.

Inhalte der Ultraleicht Pilotenausbildung (3-Achs):
Die Ausbildung gliedert sich in einen theorietischen und einen praktischen Teil.

Im theoretischen Teil werden dem angehenden UL Piloten die Themen Luftrecht, Technik, Navigation, Meteorologie, Flugfunk (deshalb BZF II nicht zwingend erforderlich), Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen gelehrt. Des Weiteren muss ein pyrotechnischer Lehrgang erfolgreich abgeschlossen werden, da die Ultraleicht Flugzeuge mit einem Gesamtrettungssystem ausgestattet sind, welches im Notfall mit Hilfe einer Rakete einen Fallschirm aus dem Flugzeug in die Luft zieht. Technisches und physikalisches Grundverständnis mitzubringen ist sicherlich von Vorteil, jedoch keine Pflicht. 

Mit der Praxis geht es in der Regel sofort, zeitgleich oder sogar schon früher als mit der Theorieausbildung los. In der Ausbildung selbst gilt es mindestens 30 Flugstunden, davon 5 Stunden im Alleinflug, zu absolvieren. In diesen Stunden müssen mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 Starts und Landungen Solo auf zwei verschiedenen Flugplätzen, mit Ausnahme des Flugplatzes auf dem ausgebildet wird, durchgeführt werden. Am Ende der Ausbildung werdet Sie jedoch deutlich über 100 Landungen gemacht haben. Darüber hinaus ist die selbständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen von mehr als 50 km Flugstrecke im Alleinflug durchzuführen. Weiter müssen Sie mindestens 3 Außenlandeübungen mit Fluglehrer üben.

Prüfung:
Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice Fragen. Darüber hinaus gibt es eine Navigationsaufgabe, in welcher Ihr den praktischen Umgang mit dem Navigationsbesteck und den Karten nachweisen müsst. Für das direkte bestehen der theoretischen Prüfung muss in jedem Fach mindestens 85% richtig angekreuzt werden, ansonsten geht es in eine mündliche Nachprüfung in welcher der Prüfer die Fragen etwas anders formuliert. Solltet Ihr bereits eines der o.g. Flugfunkzeugnisse (BZF I/II) haben, so entfällt das Fach Flugfunk in der Prüfung. Das Fach Pyrotechnik wird meistens bereits vorab von dem Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft.

Die praktische Prüfung besteht zum einen aus einem kleinen Teil Theorie und aus der fliegerischen Praxis selbst. Der theoretische Teil beruht lediglich auf die Flugplanung und -besprechung des in der Prüfung zu absolvierenden 50 km Streckenflug. Alle Teile des Streckenflug müssen hierbei sicher beherrscht werden. Des Weiteren müssen 3 Ziellandungen wahlweise mit abgestelltem oder sich im Leerlauf befindenden Motor durchgeführt werden. Die praktische Prüfung muss übrigens innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.

Passagierflugberechtigung:
Um einen Passagier mitnehmen zu dürfen, benötigt der Inhaber einer SPL Lizenz (Ihr seid also schon Pilot) eine sogenannte Passagierflugberechtigung. Diese Passagierberechtigung kann man nach dem Erhalt der SPL durch weitere Zusatzleistungen erlangen. Es gibt zwei Möglichkeiten an diese Berechtigung zu kommen:

Möglichkeit 1: 

  • Nachweis von 60 Flugstunden
  • davon mindesten 5 Überlandflüge
  • Lehrer nicht erforderlich
  • Nachteil: relativ teuer
  • Vorteil: viel Flugerfahrung

Möglichkeit 2: 

  • Mindestens 5 Überlandflüge
  • davon 2 Flüge mit Fluglehrer und einer Strecke von mindestens 200km und mindestens einer Zwischenlandung
  • Nachteil: wenig Flugerfahrung
  • Vorteil: relativ günstig

Scheinerhaltung:

Nachweis von 12 Flugstunden in den letzten 24 Monaten. Eine Übungsstunde mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten

 
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